§ 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz vergessen? Das können Sie jetzt tun

Januar 2026 8 Min. Lesezeit
Beratungseinsatz vergessen - Was tun?

Der Alltag mit Pflege ist anstrengend. Da kann es passieren, dass der Beratungseinsatz in Vergessenheit gerät. Plötzlich ist die Frist vorbei und das Schreiben der Pflegekasse liegt im Briefkasten. Was jetzt?

Keine Panik. Ein versäumter Beratungseinsatz ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. In diesem Ratgeber erklären wir, was passiert, wie Sie Kürzungen vermeiden und was Sie tun können, damit es nicht wieder vorkommt.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz fehlt?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen und zuhause gepflegt werden. Die Pflegekasse erwartet regelmäßige Nachweise: halbjährlich bei Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 können zusätzlich bis zu zwei freiwillige Beratungen pro Jahr wahrgenommen werden.

Wenn dieser Nachweis fehlt, reagiert die Pflegekasse. Aber nicht sofort mit voller Härte. Es gibt ein abgestuftes Verfahren:

  • Erste Mahnung: Die Kasse erinnert Sie schriftlich und setzt eine Nachfrist.
  • Kürzung um die Hälfte: Wenn auch nach der Mahnung kein Nachweis kommt, wird das Pflegegeld um 50 % gekürzt.
  • Vollständige Einstellung: Bleibt der Nachweis weiterhin aus, kann die Kasse das Pflegegeld komplett streichen.

Wichtig:

Die Kürzung erfolgt nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis hätte vorliegen müssen. Je schneller Sie handeln, desto weniger Geld verlieren Sie.

Pflegegeld-Kürzung: Die Stufen im Überblick

Die Pflegekasse kürzt nicht willkürlich. Es gibt ein festes Verfahren mit mehreren Stufen. Das gibt Ihnen Zeit zu reagieren.

Stufe Was passiert Ihre Reaktion
1. Erinnerung Kasse erinnert an fehlenden Nachweis Sofort Termin vereinbaren
2. Mahnung Kasse setzt Nachfrist (2-4 Wochen) Termin innerhalb der Frist
3. Kürzung 50 % Pflegegeld wird halbiert Nachweis nachreichen
4. Einstellung Kein Pflegegeld mehr Wiederaufnahme beantragen

Rechenbeispiel: Pflegegrad 3

Pflegegeld: 599 € monatlich

Bei Kürzung um 50 %: 299,50 €

Bei vollständiger Einstellung: 0 €

Das ist viel Geld, das fehlt. Deshalb ist schnelles Handeln so wichtig.

Beruhigend:

Die meisten Kassen sind kulant, wenn Sie sich melden und den Nachweis zeitnah nachreichen. Kommunikation ist der Schlüssel.

Beratungseinsatz verpasst? So handeln Sie jetzt richtig

Sie haben gemerkt, dass der Termin überfällig ist? Dann handeln Sie schnell. Je früher Sie reagieren, desto besser stehen die Chancen, eine Kürzung zu vermeiden.

4 Schritte zur schnellen Lösung

  • Schritt 1: Rufen Sie uns an
    Vereinbaren Sie sofort einen Termin. Bei MediVital bekommen Sie meist innerhalb weniger Tage einen Termin, oft auch kurzfristig.
  • Schritt 2: Informieren Sie die Pflegekasse
    Rufen Sie bei der Kasse an und erklären Sie, dass Sie den Termin nachholen. Die meisten Kassen notieren das und warten ab.
  • Schritt 3: Beratungseinsatz durchführen
    Der Berater kommt zu Ihnen nach Hause. Das Gespräch dauert etwa 30 Minuten.
  • Schritt 4: Nachweis einreichen
    Wir übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts weiter tun.

Jetzt Termin vereinbaren

Wir bemühen uns, auch bei knappen Fristen schnell einen Termin zu finden.

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Pflegegeld wurde schon gekürzt – Was jetzt?

Wenn das Pflegegeld bereits gekürzt wurde, ist das ärgerlich, aber nicht endgültig. Sie können die Situation noch retten.

Den Nachweis nachreichen

Holen Sie den Beratungseinsatz so schnell wie möglich nach. Sobald der Nachweis bei der Pflegekasse vorliegt, wird die Kürzung in der Regel aufgehoben. Das Pflegegeld wird wieder in voller Höhe gezahlt.

Rückwirkende Zahlung?

Ob Sie das gekürzte Geld nachgezahlt bekommen, hängt von der Kasse ab. Manche sind kulant und zahlen rückwirkend, andere nicht. Fragen Sie nach und bitten Sie um Kulanz, besonders wenn es das erste Mal passiert ist.

Härtefälle

Wenn Sie gute Gründe hatten (Krankenhausaufenthalt, eigene Erkrankung, familiärer Notfall), teilen Sie das der Kasse mit. In Härtefällen sind die Kassen oft bereit, Ausnahmen zu machen.

Tipps für das Gespräch mit der Kasse

  • Rufen Sie an, schreiben Sie nicht nur
  • Seien Sie freundlich und erklären Sie die Situation
  • Bitten Sie um Kulanz, besonders beim ersten Mal
  • Fragen Sie nach Nachzahlung des gekürzten Betrags

Beratungseinsatz nie wieder vergessen: 5 Tipps

Einmal passiert, soll nicht zweimal passieren. Mit ein paar einfachen Maßnahmen behalten Sie den Überblick.

1

Kalender-Erinnerung

Tragen Sie alle Termine fürs Jahr ein. Erinnerung 4 Wochen vorher setzen.

2

Fester Rhythmus

Legen Sie feste Monate fest, z.B. März und September. So wird es Routine.

3

MediVital erinnert Sie

Als unser Kunde erhalten Sie rechtzeitig Erinnerungen. Das gehört zum Service.

4

Post der Kasse beachten

Die Kasse schickt Erinnerungen. Öffnen Sie Post zeitnah und reagieren Sie.

Tipp 5: Angehörige einbeziehen

Sprechen Sie mit anderen Familienmitgliedern. Wenn mehrere an den Termin denken, sinkt das Risiko, ihn zu vergessen.

Unsere Checkliste für den Beratungseinsatz hilft Ihnen außerdem, den Termin optimal vorzubereiten.

Wann ist der Beratungseinsatz fällig?

Die Fristen für den Beratungseinsatz hängen vom Pflegegrad ab. Ob er Pflicht oder freiwillig ist, richtet sich nach der Pflegesituation.

Für Pflegegeldempfänger ist die Pflegeberatung Pflicht

Wer Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz regelmäßig nachweisen. Das gilt auch für die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen. Ohne Nachweis droht die Kürzung des Pflegegeldes.

Pflegegrad Intervall Termine pro Jahr
Pflegegrad 1 Halbjährlich Bis zu 2 (freiwillig)
Pflegegrad 2 Halbjährlich 2
Pflegegrad 3 Halbjährlich 2
Pflegegrad 4 Halb- oder vierteljährlich* 2 + 2 (freiwillig)
Pflegegrad 5 Halb- oder vierteljährlich* 2 + 2 (freiwillig)

*Pflicht halbjährlich, zusätzliche Termine freiwillig

Bei Sachleistungen (Versorgung durch einen Pflegedienst) freiwillig, aber lohnenswert

Wer ausschließlich Sachleistungen bezieht und vollständig von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, ist nicht zum Beratungseinsatz verpflichtet. Der Anspruch besteht trotzdem. Nutzen Sie ihn, um Fragen zu klären, Hilfsmittel zu besprechen oder Entlastungsmöglichkeiten zu entdecken. Der Termin ist kostenlos.

Pflegegrad Intervall Termine pro Jahr
Pflegegrad 1 Halbjährlich Bis zu 2 (freiwillig)
Pflegegrad 2 Halbjährlich Bis zu 2 (freiwillig)
Pflegegrad 3 Halbjährlich Bis zu 2 (freiwillig)
Pflegegrad 4 Halb- oder vierteljährlich Bis zu 4 (freiwillig)
Pflegegrad 5 Halb- oder vierteljährlich Bis zu 4 (freiwillig)

Häufige Fragen zum versäumten Beratungseinsatz

Nein, nicht sofort. Die Pflegekasse mahnt erst und setzt eine Nachfrist. Nur wenn Sie auch dann nicht reagieren, wird gekürzt. Sie haben also Zeit zu handeln.

Ja, wenn Sie den Nachweis nachreichen. Die Kürzung wird aufgehoben und das Pflegegeld wieder in voller Höhe gezahlt. Ob Sie das bereits gekürzte Geld nachgezahlt bekommen, hängt von der Kulanz der Kasse ab.

Der Berater erstellt nach dem Gespräch einen Nachweis, der an die Pflegekasse übermittelt wird. Bei MediVital erledigen wir das für Sie.

Informieren Sie die Pflegekasse und legen Sie den Krankenhausaufenthalt dar. In solchen Fällen sind die Kassen in der Regel kulant und verzichten auf Kürzungen.

Nein, der Beratungseinsatz nach § 37.3 muss in der häuslichen Umgebung stattfinden. Ein Telefonat oder Videocall zählt nicht als Nachweis.

Normalerweise innerhalb weniger Tage. Wenn es dringend ist, weil die Frist schon knapp ist, bemühen wir uns um einen schnelleren Termin. Rufen Sie uns an.

Beratungseinsatz verpasst? Handeln Sie jetzt

Ein versäumter Beratungseinsatz ist kein Drama, wenn Sie schnell reagieren. Rufen Sie uns an, vereinbaren Sie einen Termin und informieren Sie Ihre Pflegekasse. In den meisten Fällen lässt sich eine Kürzung vermeiden.

Und für die Zukunft: Nutzen Sie Kalender-Erinnerungen oder lassen Sie sich von uns erinnern. So gerät der nächste Termin nicht in Vergessenheit.

Frist verpasst? Wir helfen schnell.

Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.

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Sie haben Fragen zur Pflege? Möchten wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Beratung ist kostenlos.

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