§ 37.3 SGB XI

Checkliste Beratungseinsatz – So bereiten Sie sich optimal vor

Januar 2026 8 Min. Lesezeit
Checkliste für den Beratungseinsatz § 37.3

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen. Aber er ist mehr als eine lästige Formalität. Richtig genutzt, ist er eine Chance: auf echte Unterstützung, auf Antworten zu offenen Fragen, auf Hinweise zu Leistungen, die Sie vielleicht noch gar nicht kennen.

Damit Sie das Beste aus dem Termin herausholen, haben wir diese Checkliste zusammengestellt. Sie erfahren, was Sie vorbereiten können, welche Fragen sinnvoll sind und wie der Beratungseinsatz typischerweise abläuft.

Warum lohnt sich die Vorbereitung?

Der Beratungseinsatz dauert meist 30 bis 45 Minuten. Das klingt nach viel Zeit, aber die vergeht schneller, als man denkt. Wer unvorbereitet in den Termin geht, vergisst oft die Hälfte der Fragen.

Für Sie als Angehöriger

  • Sie vergessen keine wichtigen Fragen
  • Sie können konkrete Probleme ansprechen
  • Sie bekommen gezielte Antworten

Für die pflegebedürftige Person

  • Der Termin läuft entspannter ab
  • Weniger Nachfragen, weniger Stress
  • Die Situation wird besser erfasst

Für den Pflegeberater

  • Er kann sich ein genaueres Bild machen
  • Er erkennt schneller Handlungsbedarf
  • Er gibt passendere Empfehlungen

Unser Tipp:

Notieren Sie sich vor dem Termin 3 bis 5 Fragen, die Sie wirklich beschäftigen. Das reicht meistens aus und hält den Termin fokussiert.

Die Checkliste: Was Sie vorbereiten sollten

Sie müssen nicht alles davon haben. Aber je mehr Sie griffbereit haben, desto besser kann der Berater Ihre Situation einschätzen.

Checkliste: Unterlagen

Aktueller Pflegegradbescheid
Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person
Aktuelle Arztberichte (falls vorhanden)
Medikamentenliste
Krankenhausentlassungsberichte (falls kürzlich stationär)
Übersicht vorhandener Hilfsmittel

Checkliste: Fragen für das Gespräch

Welche Leistungen stehen mir zu?
Wie nutze ich den Entlastungsbetrag?
Was ist Verhinderungspflege und wie beantrage ich sie?
Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?
Gibt es Zuschüsse für Wohnungsanpassungen?
Wo finde ich Unterstützung für Auszeiten?

Wichtig:

Sie müssen keine dieser Unterlagen haben. Der Beratungseinsatz findet auch ohne Vorbereitung statt. Aber mit ein paar Notizen holen Sie mehr heraus.

Formulierungshilfen: So sprechen Sie Probleme an

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, wie sie bestimmte Themen ansprechen sollen. Hier ein paar Formulierungen, die erfahrungsgemäß gut funktionieren:

Ihr Anliegen So können Sie es formulieren
Sie sind erschöpft „Ich merke, dass mir die Pflege manchmal zu viel wird. Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es?"
Die Pflege hat sich verändert „In letzter Zeit braucht meine Mutter mehr Hilfe als früher. Sollten wir einen höheren Pflegegrad beantragen?"
Sie kennen Ihre Ansprüche nicht „Ich bin unsicher, welche Leistungen wir eigentlich nutzen können. Können Sie mir einen Überblick geben?"
Hilfsmittel fehlen „Mein Vater hat Schwierigkeiten beim Aufstehen. Gibt es Hilfsmittel, die die Krankenkasse bezahlt?"
Finanzielle Fragen „Wie funktioniert das mit dem Entlastungsbetrag? Wofür kann ich die 131 Euro verwenden?"

Keine Scheu:

Pflegeberater sind es gewohnt, grundlegende Fragen zu beantworten. Niemand erwartet, dass Sie alles wissen. Fragen Sie, was Sie wissen möchten.

So läuft ein Beratungseinsatz ab – Ein Beispiel

Um Ihnen einen Eindruck zu geben, hier ein typischer Ablauf. Die Namen sind geändert, die Situation ist exemplarisch.

Fallbeispiel: Familie Müller

Die Situation: Frau Müller (78) wird von ihrer Tochter Sandra (52) zuhause gepflegt. Sie hat Pflegegrad 3 und bezieht Pflegegeld. Der letzte Beratungseinsatz liegt sechs Monate zurück.

Der Termin: Der Pflegeberater kommt um 10 Uhr. Sandra hat den Pflegegradbescheid bereitgelegt und sich zwei Fragen notiert: „Können wir einen höheren Pflegegrad beantragen?" und „Was ist eigentlich die Verhinderungspflege?"

Das Gespräch: Der Berater fragt zunächst, wie es läuft. Sandra erzählt, dass ihre Mutter nachts öfter Hilfe braucht und tagsüber unsicherer geworden ist. Der Berater macht sich Notizen. Dann erklärt er, dass bei zunehmender Unsicherheit ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein könnte und beschreibt die Verhinderungspflege.

Der Abschluss: Nach etwa 40 Minuten ist das Gespräch beendet. Der Berater übermittelt den Nachweis direkt an die Pflegekasse. Sandra muss nichts einreichen.

Was Sandra mitgenommen hat

  • Klarheit, dass ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein könnte
  • Wissen über den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 €
  • Einen konkreten nächsten Schritt: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Nachweis über den Beratungseinsatz: Wer füllt das Formular aus?

Eine Frage, die viele Familien beschäftigt: Muss ich selbst etwas ausfüllen oder einreichen? Die kurze Antwort: Nein. Der Pflegeberater kümmert sich um alles.

Nach dem Beratungseinsatz erstellt der Pflegeberater einen Nachweis. Dieses Dokument bestätigt, dass die Beratung stattgefunden hat. Es enthält Datum, Namen, Pflegegrad, eine kurze Zusammenfassung und eventuelle Empfehlungen.

Der Pflegeberater übermittelt diesen Nachweis direkt an die Pflegekasse. Sie müssen nichts unterschreiben, nichts kopieren, nichts einschicken.

Was ist mit dem Formular der Pflegekasse?

Manche Pflegekassen verschicken vorab Formulare an Pflegegeldempfänger. Das verunsichert viele Familien. Die gute Nachricht: Sie müssen dieses Formular nicht selbst ausfüllen. Der Pflegeberater erledigt das im Rahmen des Beratungseinsatzes.

Kein Papierkram für Sie:

Der Nachweis ist Sache des Pflegeberaters. Sie müssen nichts einreichen. Ihr Pflegegeld ist gesichert, sobald die Beratung stattgefunden hat.

Häufige Fragen zur Vorbereitung auf den Beratungseinsatz

Streng genommen nichts. Der Beratungseinsatz findet auch ohne Vorbereitung statt. Hilfreich ist es aber, wenn Sie den Pflegegradbescheid griffbereit haben und sich ein paar Fragen notieren. So holen Sie mehr aus dem Termin heraus.

Nein. Der Pflegeberater erstellt den Nachweis und übermittelt ihn direkt an Ihre Pflegekasse. Falls Sie ein Formular von der Kasse erhalten haben, legen Sie es einfach zum Termin bereit. Der Berater füllt es für Sie aus.

Telefonisch nein, per Video unter bestimmten Bedingungen ja. Der Beratungseinsatz nach § 37.3 muss grundsätzlich persönlich stattfinden. Allerdings kann seit 2020 im Wechsel mit einem Hausbesuch auch eine Video-Beratung durchgeführt werden. Der erste Beratungseinsatz muss jedoch immer vor Ort stattfinden. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.03.2027. Rein telefonische Beratungen werden nicht anerkannt.

In der Regel 30 bis 45 Minuten. Manchmal auch länger, wenn es viele Fragen gibt oder die Situation komplex ist. Planen Sie sicherheitshalber eine Stunde ein.

Ja, der Beratungseinsatz ist Ihr Termin. Sie können alle Fragen stellen, die mit Pflege zu tun haben: Hilfsmittel, Anträge, Entlastungsmöglichkeiten, Wohnungsanpassungen. Nutzen Sie die Gelegenheit.

Ja, der Beratungseinsatz findet in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt. Sie sollte anwesend sein. Als pflegender Angehöriger sollten Sie ebenfalls dabei sein, denn Sie kennen den Alltag am besten.

Gut vorbereitet in den Beratungseinsatz

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 ist mehr als ein Pflichttermin. Er ist Ihre Gelegenheit, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und sich über Leistungen zu informieren.

Mit ein wenig Vorbereitung holen Sie deutlich mehr heraus: Notieren Sie sich ein paar Fragen, halten Sie den Pflegegradbescheid bereit und sprechen Sie offen über Ihre Situation. Der Rest ergibt sich im Gespräch.

Um den Nachweis für die Pflegekasse müssen Sie sich keine Gedanken machen. Das übernehmen wir.

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