§ 45b SGB XI

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Ihre Unterstützung

Januar 2026 8 Min. Lesezeit
Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung

Pflege ist mehr als Körperpflege und Medikamente. Es geht auch um den Haushalt, um Begleitung, um kleine Auszeiten. Genau dafür gibt es den Entlastungsbetrag. 131 Euro pro Monat stellt die Pflegekasse zur Verfügung, um pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftigen Menschen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Das Besondere: Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1. Trotzdem wird er oft nicht genutzt. Viele wissen nicht, wofür er verwendet werden kann oder wie die Abrechnung funktioniert.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er beträgt 131 Euro pro Monat, also 1.572 Euro im Jahr. Dieses Geld ist zweckgebunden: Es darf nur für bestimmte Entlastungsleistungen verwendet werden.

Der Name sagt es schon: Es geht um Entlastung. Pflegende Angehörige sollen Unterstützung bekommen, sei es im Haushalt, bei der Betreuung oder durch kleine Auszeiten. Gleichzeitig soll die pflegebedürftige Person mehr Selbstständigkeit und Teilhabe erfahren.

Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht bar ausgezahlt. Stattdessen erstattet die Pflegekasse Rechnungen von anerkannten Anbietern. Sie bezahlen also erst und reichen dann die Rechnung ein. Oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab.

Kurz gefasst:

131 € pro Monat, zweckgebunden, für alle Pflegegrade, Erstattung über die Pflegekasse.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine der wenigen Leistungen, die schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen. Das macht ihn besonders wertvoll für Menschen mit geringem Pflegebedarf, die sonst kaum Leistungen erhalten.

Voraussetzungen

1. Pflegegrad vorhanden
Jeder anerkannte Pflegegrad berechtigt zum Entlastungsbetrag. Von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 gibt es einheitlich 131 Euro pro Monat.

2. Häusliche Pflege
Die pflegebedürftige Person muss zuhause leben. Wer vollstationär im Pflegeheim wohnt, hat keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

3. Keine Vorpflegezeit
Wie auch bei der Verhinderungspflege gibt es keine Wartezeit. Der Anspruch besteht ab dem Tag, an dem der Pflegegrad bewilligt wird.

Pflegegrad Entlastungsbetrag pro Monat
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 131 €
Pflegegrad 3 131 €
Pflegegrad 4 131 €
Pflegegrad 5 131 €

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er darf nicht für beliebige Ausgaben verwendet werden, sondern nur für anerkannte Entlastungsleistungen. Die wichtigsten Bereiche im Überblick:

Betreuungsangebote

  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
  • Einzelbetreuung zuhause
  • Alltagsbegleitung und Gesellschaft
  • Beaufsichtigung und Aktivierung

Haushaltshilfe

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Kochen und Mahlzeitenzubereitung

Entlastung für Angehörige

  • Stundenweise Betreuung für Auszeiten
  • Begleitung zu Terminen
  • Unterstützung bei Freizeitaktivitäten

Ergänzende Pflegeleistungen

  • Tagespflege (Eigenanteil)
  • Kurzzeitpflege (Eigenanteil)
  • Leistungen anerkannter Pflegedienste

Wichtig:

Körperbezogene Pflege wie Waschen, Anziehen oder Toilettengänge kann in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Dafür gibt es andere Leistungen der Pflegekasse.

Anerkannte Anbieter: Wer darf abrechnen?

Nicht jeder Dienstleister kann über den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Pflegekasse akzeptiert nur Rechnungen von Anbietern, die nach Landesrecht anerkannt sind. Das sind zum Beispiel:

  • Ambulante Pflegedienste mit Zulassung
  • Betreuungsdienste nach § 45a SGB XI
  • Anerkannte Alltagsbegleiter
  • Nachbarschaftshelfer mit Qualifikation (je nach Bundesland)
  • Tagespflegeeinrichtungen

Wie finde ich anerkannte Anbieter?

Pflegekasse fragen: Die Pflegekasse hat Listen mit anerkannten Anbietern in Ihrer Region. Ein Anruf genügt.

Pflegestützpunkt kontaktieren: Pflegestützpunkte kennen die lokalen Angebote und können beraten.

Selbst recherchieren: Viele Anbieter weisen auf ihrer Website aus, dass sie nach § 45a anerkannt sind.

Unser Tipp:

Fragen Sie vor der ersten Buchung beim Anbieter nach, ob er über den Entlastungsbetrag abrechnen kann. So vermeiden Sie böse Überraschungen.

Entlastungsbetrag abrechnen: So funktioniert's

Die Abrechnung des Entlastungsbetrags ist unkompliziert, wenn man weiß, wie es geht. Es gibt zwei Wege:

Variante 1: Erstattung

Sie bezahlen die Rechnung selbst und reichen sie bei der Pflegekasse ein.

  1. Leistung in Anspruch nehmen
  2. Rechnung vom Anbieter erhalten
  3. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen
  4. Erstattung auf Ihr Konto

Variante 2: Direktabrechnung

Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.

Diese Variante bieten viele Pflegedienste und Betreuungsdienste an. Fragen Sie einfach nach!

Was muss auf der Rechnung stehen?

  • Name und Anschrift des Anbieters
  • Name der pflegebedürftigen Person
  • Art der Leistung
  • Datum und Dauer
  • Betrag

Nicht genutzten Entlastungsbetrag übertragen

Was passiert, wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht vollständig nutzen? Anders als bei anderen Leistungen verfällt er nicht sofort am Jahresende. Es gibt eine Übertragungsmöglichkeit.

Die Regel

Nicht genutzter Entlastungsbetrag kann ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden. Das bedeutet: Bis zum 30. Juni des nächsten Jahres können Sie das Budget aus dem Vorjahr noch nutzen.

Beispiel

Im Jahr 2025 haben Sie nur 600 Euro des Entlastungsbetrags genutzt. Es bleiben 972 Euro übrig. Diese 972 Euro können Sie bis zum 30. Juni 2026 noch abrufen. Ab dem 1. Juli 2026 verfällt der Restbetrag aus 2025.

Merken:

Jahresbudget = 1.572 €. Übertragung ins Folgejahr möglich, aber nur bis 30. Juni nutzbar. Maximales Budget im ersten Halbjahr: bis zu 2.358 €.

Sonderfall Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag als Hauptleistung

Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege. Der Entlastungsbetrag ist für sie oft die wichtigste Leistung der Pflegekasse.

Mit 131 Euro pro Monat lässt sich einiges finanzieren:

  • Regelmäßige Haushaltshilfe (ein paar Stunden pro Woche)
  • Wöchentliche Betreuung oder Alltagsbegleitung
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • Teilnahme an einer Betreuungsgruppe

Für Menschen mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag den Unterschied machen zwischen „allein zurechtkommen müssen" und „echte Unterstützung im Alltag haben".

Tipp für Pflegegrad 1:

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, um länger selbstständig zuhause leben zu können. Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung können viel auffangen. Bei Veränderungen können Sie den Pflegegrad erhöhen lassen.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Nein, der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und wird nur gegen Nachweis erstattet. Sie reichen Rechnungen ein und bekommen das Geld erstattet.

Ja, aber nur wenn die Putzfrau bei einem anerkannten Anbieter beschäftigt ist oder selbst als Nachbarschaftshelfer anerkannt ist. Eine private Haushaltshilfe ohne Anerkennung kann nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Nicht sofort. Nicht genutztes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Was dann noch übrig ist, verfällt.

Nein, der Entlastungsbetrag ist nur für Betreuung, Haushaltshilfe und Entlastungsangebote vorgesehen. Medikamente und Hilfsmittel werden über andere Leistungen finanziert.

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Die meisten Kassen haben eine Übersicht über eingereichte Rechnungen und das verbleibende Budget. Manche bieten auch Online-Portale an.

Bei Fragen zum Entlastungsbetrag und anderen Pflegeleistungen können wir Sie beraten. Im Rahmen unserer Pflegeberatung erklären wir Ihnen alle Möglichkeiten.

Entlastungsbetrag nutzen: 131 € pro Monat warten auf Sie

Der Entlastungsbetrag ist eine der unterschätzten Leistungen der Pflegekasse. 131 Euro pro Monat klingen nicht nach viel, aber über das Jahr summiert sich das auf 1.572 Euro. Genug für regelmäßige Haushaltshilfe, Betreuungsstunden oder Alltagsbegleitung.

Das Beste: Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1. Und nicht genutztes Budget kann ins Folgejahr übertragen werden.

Prüfen Sie, welche Anbieter in Ihrer Nähe anerkannt sind. Nutzen Sie das Budget. Es ist Ihr Recht.

Sie haben Fragen zum Entlastungsbetrag?

Im Rahmen unserer Pflegeberatung erklären wir Ihnen alle Leistungen und helfen Ihnen, das passende Angebot zu finden. Kostenlos und bei Ihnen zuhause.

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