Höherstufung

Pflegegrad erhöhen: So gelingt der Höherstufungsantrag

Januar 2026 10 Min. Lesezeit
Pflegegrad erhöhen: Antrag und Begutachtung

Pflege verändert sich. Was vor einem Jahr noch ging, ist heute vielleicht nicht mehr möglich. Der Gang zur Toilette dauert länger, die Orientierung lässt nach, nachts wird Hilfe gebraucht. Wenn der Pflegebedarf steigt, kann ein höherer Pflegegrad angemessen sein.

Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Leistungen: mehr Pflegegeld, höhere Sachleistungen, zusätzliche Ansprüche. Aber der Weg dorthin führt über einen Antrag und eine neue Begutachtung. Viele scheuen diesen Schritt, weil sie unsicher sind, wie das abläuft.

Wann ist ein Höherstufungsantrag sinnvoll?

Nicht jede kleine Veränderung rechtfertigt einen neuen Antrag. Aber wenn der Pflegebedarf deutlich gestiegen ist, sollten Sie handeln. Ein höherer Pflegegrad bringt mehr Geld und mehr Unterstützung.

Anzeichen für höheren Pflegebedarf

Körperliche Veränderungen

  • Mobilität verschlechtert (Gehen, Treppensteigen)
  • Mehr Hilfe bei Körperpflege nötig
  • Neue Erkrankungen oder Verschlechterung
  • Häufigere Stürze oder Sturzangst

Kognitive Veränderungen

  • Zunehmende Vergesslichkeit
  • Orientierungsprobleme (Zeit, Ort, Personen)
  • Demenz diagnostiziert oder verschlechtert
  • Verhaltensauffälligkeiten

Faustregel:

Wenn Sie merken, dass der aktuelle Pflegegrad die Situation nicht mehr abbildet, ist es Zeit für einen Antrag. Lieber einmal zu viel prüfen lassen als zu wenig.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Das Pflegesystem kennt fünf Pflegegrade. Je höher der Grad, desto größer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und desto höher die Leistungen.

Pflegegrad Beeinträchtigung Pflegegeld Sachleistungen
Pflegegrad 1 Geringe
Pflegegrad 2 Erhebliche 347 € 796 €
Pflegegrad 3 Schwere 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 Schwerste 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 Schwerste mit besonderen Anforderungen 990 € 2.299 €

Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag (131 €) und Beratungsanspruch. Pflegegrad 2–3: Regelmäßige bis umfangreiche Unterstützung im Alltag. Pflegegrad 4–5: Selbstständigkeit in fast allen Bereichen stark eingeschränkt.

So stellen Sie den Höherstufungsantrag

Der Antrag auf Höherstufung ist einfacher als gedacht. Sie brauchen kein Formular und keine besonderen Nachweise. Ein kurzes Schreiben genügt.

Musterformulierung

„Hiermit beantrage ich für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer] eine Höherstufung des Pflegegrades. Der Pflegebedarf hat sich seit der letzten Begutachtung deutlich erhöht. Ich bitte um eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst."

Unterlagen sammeln

Die Pflegekasse wird eine Begutachtung veranlassen. Bis dahin können Sie Unterlagen zusammenstellen:

  • Aktuelle Arztberichte und Diagnosen
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • Dokumentation des Pflegedienstes (falls vorhanden)
  • Eigenes Pflegetagebuch

Tipp:

Führen Sie vor dem Antrag ein Pflegetagebuch. Notieren Sie eine Woche lang, welche Hilfe wann nötig ist. Das hilft bei der Begutachtung.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Begutachtung ist der entscheidende Moment. Ein Gutachter des MD kommt zu Ihnen nach Hause und beurteilt den Pflegebedarf. Das Ergebnis bestimmt den Pflegegrad.

Die sechs Module der Begutachtung

  1. Mobilität: Wie gut kann sich die Person bewegen? Aufstehen, Gehen, Treppensteigen.
  2. Kognitive Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen treffen.
  3. Verhaltensweisen: Unruhe, Aggression, Ängste, Depression.
  4. Selbstversorgung: Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang.
  5. Krankheitsbedingte Anforderungen: Medikamente, Arztbesuche, Therapien.
  6. Alltagsgestaltung: Tagesablauf, Kontakte, Beschäftigung.

So bereiten Sie sich vor

  • Seien Sie ehrlich. Beschönigen Sie nichts.
  • Zeigen Sie den Alltag so, wie er wirklich ist.
  • Nennen Sie konkrete Beispiele für Schwierigkeiten.
  • Lassen Sie die pflegende Person dabei sein.
  • Halten Sie Unterlagen bereit (Arztberichte, Pflegetagebuch).

Wichtig:

Der Gutachter bewertet, was die Person nicht mehr kann, nicht was sie an guten Tagen schafft. Zeigen Sie die reale Situation.

Das Punktesystem: So wird der Pflegegrad berechnet

Die Begutachtung folgt einem Punktesystem. In jedem der sechs Module werden Punkte vergeben, je nach Schwere der Beeinträchtigung. Die Punkte werden gewichtet und ergeben eine Gesamtpunktzahl.

Modul Bereich Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive Fähigkeiten 15 %
3 Verhaltensweisen (fließt in Modul 2)
4 Selbstversorgung 40 %
5 Krankheitsbedingte Anforderungen 20 %
6 Alltagsgestaltung 15 %

Punkte und Pflegegrade

12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1

27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2

47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3

70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4

90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5

Das Modul Selbstversorgung wiegt am schwersten (40 %). Wer viel Hilfe bei Körperpflege, Anziehen und Essen braucht, bekommt hier viele Punkte. Aber auch kognitive Einschränkungen zählen. Menschen mit Demenz erreichen oft hohe Pflegegrade, obwohl sie körperlich noch fit sind.

Nach der Begutachtung: Bescheid prüfen

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten und schickt es an die Pflegekasse. Die Kasse entscheidet auf dieser Basis über den Pflegegrad und schickt Ihnen einen Bescheid.

Checkliste: Bescheid prüfen

1. Pflegegrad korrekt?
Entspricht der zuerkannte Pflegegrad Ihrer Einschätzung? Wenn nicht, können Sie Widerspruch einlegen.

2. Gutachten anfordern
Sie haben das Recht, das vollständige Gutachten zu sehen. Fordern Sie es bei der Pflegekasse an.

3. Punkte nachrechnen
Prüfen Sie, ob die Punktevergabe nachvollziehbar ist. Wurden alle Einschränkungen berücksichtigt?

4. Frist beachten
Für einen Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit ab Erhalt des Bescheids.

Tipp:

Fordern Sie immer das Gutachten an, auch wenn Sie zufrieden sind. So verstehen Sie, wie der Pflegegrad zustande kam.

Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Wenn der Antrag auf Höherstufung abgelehnt wurde oder der zuerkannte Pflegegrad zu niedrig erscheint, können Sie Widerspruch einlegen. Das ist Ihr Recht und kostet nichts.

Schritt-für-Schritt: Widerspruch einlegen

  • Schritt 1: Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich einreichen, am besten per Einschreiben.
  • Schritt 2: Kurzes Schreiben genügt zunächst: „Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den Bescheid vom [Datum]. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach."
  • Schritt 3: Gutachten anfordern und Punkt für Punkt prüfen. Wo wurden Einschränkungen nicht erkannt?
  • Schritt 4: Begründung nachreichen mit neuen Unterlagen (Arztberichte, Pflegetagebuch).
  • Schritt 5: Die Pflegekasse prüft den Widerspruch. Oft wird eine erneute Begutachtung angeordnet.

Erfolgsquote:

Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide sind oft erfolgreich. Viele Gutachten werden bei genauer Prüfung korrigiert.

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Erhöhung

So oft wie nötig. Es gibt keine Sperrfrist. Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen. Warten Sie aber, bis eine echte Veränderung eingetreten ist.

Theoretisch ja. Wenn der Gutachter feststellt, dass der Zustand besser geworden ist, kann der Pflegegrad herabgestuft werden. Das ist aber selten. Meist geht es um Verschlechterungen.

Die Pflegekasse hat nach Antragstellung 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid. In der Praxis dauert es oft 4 bis 6 Wochen, manchmal länger.

Die pflegebedürftige Person muss anwesend sein. Als pflegender Angehöriger sollten Sie unbedingt dabei sein. Sie kennen den Alltag und können wichtige Informationen beisteuern.

Nichts. Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos. Erst wenn Sie vor das Sozialgericht gehen, können Kosten entstehen, aber auch dort gibt es Möglichkeiten der Kostenbefreiung.

Ja, und das ist oft sinnvoll. Pflegeberater, Pflegestützpunkte oder Sozialverbände können unterstützen. Auch wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Pflegeberatung gerne weiter.

Der höhere Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Das bedeutet: Auch die höheren Leistungen werden ab diesem Tag berechnet.

Pflegegrad erhöhen: Ihr Recht auf angemessene Unterstützung

Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, haben Sie Anspruch auf mehr Unterstützung. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegegeld, höhere Sachleistungen und zusätzliche Ansprüche wie Verhinderungspflege.

Der Weg dorthin ist ein Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den MD. Das klingt aufwendig, ist aber machbar. Und wenn der Bescheid nicht passt, können Sie Widerspruch einlegen.

Trauen Sie sich. Pflegende Familien haben oft mehr Ansprüche, als sie nutzen. Prüfen Sie, ob der aktuelle Pflegegrad noch passt.

Sie überlegen, einen Höherstufungsantrag zu stellen?

Im Rahmen unserer Pflegeberatung sprechen wir über Ihre Situation und geben Hinweise zum Verfahren. Wir erklären, worauf es bei der Begutachtung ankommt. Kostenlos und bei Ihnen zuhause.

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